Sicherheit am Teich

 

Mit unseren Informationen zur Sicherheit möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf einige Punkte lenken, die bei der Planung eines Teiches berücksichtigt werden sollten.

Verkehrssicherungspflicht

Ein Teich kann sehr viel Freunde und Entspannung bringen. Für Nichtschwimmer, kleine Kinder und ältere Menschen kann er eine Gefahrenquelle darstellen. Daher ist es wichtig, dass Dritte das Grundstück nicht einfach betreten und an den Gartenteich gelangen können. Dies ist ein Aspekt der Verkehrssicherungspflicht, für die generell der Eigentümer eines Grundstücks oder derjenige, auf den sie übertragen worden ist (z.B. Mieter, Pächter), verantwortlich ist.
Gerade Kinder fühlen sich von Wasser magisch angezogen. Ein plätschernder Bach und bunte Fische im Wasser machen das Ganze für sie noch interessanter. In den meisten Fällen bietet, ein für Kinder unüberwindbarer Zaun, die beste Absicherung. Mit Rosen und anderen „wehrhaften“ Pflanzen bewachsen, kann so ein Zaun durchaus auch ein schönes Gestaltungselement sein. Kleinere Teiche können alternativ auch mit einem stabilen Gitter abgedeckt werden. Dieses aber bitte immer über der Wasseroberfläche befestigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich ein Kind einklemmt oder fest hängt und dabei unter Wasser gerät. Laubschutznetze sind zur Absicherung von Teichen nicht geeignet.
Wenn Sie Kleinkinder haben und nur über begrenzten Platz im Garten verfügen, ist es manchmal auch eine Überlegung wert, den Bau des Teiches noch ein paar Jahre zu verschieben.

Ausstiegshilfen

Vielfach werden große Schwimmteiche und Koiteich mit steil abfallenden senkrechten Wänden gebaut. Da geht es direkt am Ufer auf 2 m Wassertiefe herunter. Schwimmer, die Probleme mit einem Krampf haben oder Nichtschwimmer kommen an solchen Ufern schwerlich aus dem Wasser. Zumal die Teichfolie sehr glitschig ist. Planen Sie unbedingt grundsätzlich ausreichend Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Teich ein! Badeleitern sind gut, aber eine umlaufende Terrasse in ca. 60 cm Tiefe ist besser.